Natürlich sind solche Situationen wie jene mit Herrn D.________, sel., mit der sich die Beschuldigte hier konfrontiert sah, nicht alltäglich. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass die Beschuldigte im Rahmen ihrer Ausbildung in extenso immer wieder ganz konkret geübt hat, wie sie sich verhalten soll, wenn Jemand aus dem Fenster springt/stürzt. Aber: das richtige Verhalten in Notfallsituationen (im Generellen) war Teil ihrer mehrjährigen, im 100%-Pensum absolvierten Ausbildung. Die Beschuldigte ist zudem keine unerfahrene Lehrabgängerin, sondern sie verfügt über jahrelange Erfahrung in ihrem Beruf.