2017, S. 242). Zu ebenjenen Fürsorge- und Beistandspflichten gehört zweifelsohne auch die unverzügliche Alarmierung eines Rettungsdienstes in einer (medizinischen) Notfallsituation, wird dies von der Rechtsprechung doch selbst bei medizinisch nicht geschulten Personen als angemessene bzw. gebotene Möglichkeit betrachtet (vgl. hierzu Urteil des Bundesgerichts 6B_1109/2020 vom