15. Gesetzliche und theoretische Grundlagen zu Art. 128 StGB Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen zu Art. 128 StGB kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 12 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend ist Folgendes festzuhalten: Die Unterlassung der Nothilfe ist ein Verstoss gegen die Moral, welche gegenseitige Hilfe und Beistand gebietet. Es geht eigentlich nicht primär um Rechtsgüterschutz, sondern um Respekt vor dieser moralischen Verpflichtung.