12 maximal eine Stunde verstrichen waren. Sie musste davon ausgehen, dass er durch den Sturz nicht unmittelbar tödliche Verletzungen erlitten hat. Dennoch hat sie es unterlassen sofort die Ambulanz zu avisieren und begnügte sich damit, zweifach ihre Vorgesetzte, Frau G.________, telefonisch zu kontaktieren. III. Rechtliche Würdigung