65 Z. 76 ff.). Das Überleben eines solchen Sturzes konnte jedenfalls nicht von Vornherein sicher ausgeschlossen werden. Dass unter den gegebenen Umständen aber aufgrund der geringen Sturzhöhe jedenfalls die Möglichkeit des Überlebens des Fenstersturzes bestanden hat, ist erstellt. Der im Strafbefehl umschriebene Sachverhalt hat im Ergebnis insofern als erstellt zu gelten, als die Beschuldigte am 25. April 2020 in C.________ festgestellt hat, dass der Patient D.________ sel. aus dem Fenster seines Zimmers im E.________(medizinische Institution) rund sieben Meter in die Tiefe gesprungen/gefallen war und sich folglich in Lebensgefahr befunden hatte.