Es erscheint denn auch fraglich, weshalb die Beschuldigte die angebliche Anweisung der Vorgesetzten, es seien die Rettungsdienste nicht zu avisieren, weitergab, dann aber trotzdem die Kollegin gebeten haben soll, Nachschau zu halten, ob der Krankenwagen gekommen sei. Alleine das ist in sich nicht schlüssig bzw. ergibt keinen Sinn. Hinzu kommt, dass die Beschuldigte genau wusste, dass der Krankenwagen nicht kommen würde, da sie ihn zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gerufen hatte. Nicht zuletzt ging auch F.________ sodann stets davon aus, dass die Beschuldigte als allererstes die Ambulanz angerufen hatte und G.________ lediglich über den Vorfall in Kenntnis setzen sollte (pag.