11 Diese Aussage basiert allerdings nur auf Hörensagen und kann nicht als Beweis dafür gelten, dass der Gesprächsinhalt – welchen sie selber nicht mitbekommen hat, da sie währenddessen draussen auf dem Gang wartete – tatsächlich dieser Wiedergabe der Beschuldigten entsprach. Es erscheint denn auch fraglich, weshalb die Beschuldigte die angebliche Anweisung der Vorgesetzten, es seien die Rettungsdienste nicht zu avisieren, weitergab, dann aber trotzdem die Kollegin gebeten haben soll, Nachschau zu halten, ob der Krankenwagen gekommen sei.