Dafür können noch weitere Beispiele angeführt werden: Zu Beginn der ersten Einvernahme der Beschuldigten klingt es noch so, als ob diese auf eigenen Antrieb hin die Ambulanz avisiert habe (pag. 22 Z. 78 f. «Ich habe sofort meiner Chefin telefoniert, Frau G.________, und danach habe ich die Ambulanz avisiert»). Dies stellt sich im Lauf der Einvernahme als nicht korrekt heraus. In derselben Einvernahme führte die Beschuldigte aus: «Etwas später kam Frau G.________ zu uns auf die Station und sagte mir, dass sie versuchte, Herrn D.________ sel. zu reanimieren und dass man jetzt die Ambulanz alarmieren soll.