Die Kantonspolizei Bern erhielt sodann um 05:11 Uhr Kenntnis über den Vorfall (vgl. Meldezeit gemäss Rapport Forensik vom 24. Mai 2020, pag. 88 sowie pag. 2). Vom unbestritten gebliebenen ersten Anruf auf den privaten Festnetzanschluss von G.________ um 04:42 Uhr (pag. 15 Z. 31) bis zum Aufbieten der Ambulanz um 05:04 Uhr verstrichen somit rund 22 Minuten.