5 12. Theoretische Ausführungen zur Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse Bezüglich der allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung und zur Aussagenanalyse im Besonderen kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 4 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Vollständigkeit halber gilt es Folgendes festzuhalten: Freie Beweiswürdigung bedeutet, dass jede verurteilende Erkenntnis auf der aus der Beweiswürdigung geschöpften Überzeugung des Gerichts von der Schuld der beschuldigten Person beruhen soll.