8. Unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist vorliegend, dass die Beschuldigte als Pflegerin mit entsprechender medizinischer Ausbildung in der Nacht vom 24. April 2020 auf den 25. April 2020 zusammen mit der Hilfspflegerin F.________ im E.________(medizinische Institution) in C.________ Nachtdienst hatte. Sie trug dabei die Hauptverantwortung (pag. 131 Z. 42 f.). Während eines Rundgangs stellte die Beschuldigte fest, dass der an Covid-19 erkrankte Patient D.________ sel. aus dem Fenster seines Zimmers im E.________(medizinische Institution) rund sieben Meter in die Tiefe gesprungen bzw. gefallen war.