7. Vorwurf gemäss Strafbefehl vom 9. November 2020 (pag. 71 f.) Der Beschuldigten wird vorgeworfen, dass sie am 25. April 2020 in C.________ die ihr zumutbare sofortige Hilfeleistung unterlassen habe, nachdem sie zuvor festgestellt habe, dass der Patient D.________ sel. aus dem Fenster seines Zimmers im E.________ (medizinische Institution) rund sieben Meter in die Tiefe gesprungen/gefallen war und sich folglich in Lebensgefahr befunden hatte. Die Beschuldigte, Pflegerin mit entsprechender medizinischer Ausbildung, soll aufgrund ihrer vorherigen Kontrollgänge gewusst haben, dass seit dem Sturz von Herrn D.___