2. Berufung Gegen dieses Urteil der Vorinstanz meldete Rechtsanwältin B.________ namens und im Auftrag der Beschuldigten mit Eingabe vom 29. April 2021 fristgerecht Berufung an (pag. 146). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 3. Januar 2022 (pag. 149 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 3. Januar 2021 [recte: 3. Januar 2022] zugestellt (pag. 170 f.). Mit ihrer form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 25. Januar 2022 (pag. 177 ff.) erklärte Rechtsanwältin B.________ die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil. Mit Verfügung vom 26. Januar 2022 (pag.