1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 22. April 2021 sprach das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) der Unterlassung der Nothilfe schuldig und verurteilte sie in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend total CHF 3'600.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs mit einer Probezeit von zwei Jahren. Weiter verurteilte die Vorinstanz die Beschuldigte zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3'650.00.