22 16.4 Täterkomponenten Es wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zum Vorleben, den persönlichen Verhältnissen sowie dem Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren verwiesen, denen sich die Kammer anschliesst (Ziff. IV.5. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 425 f.). Auf eine Wiedergabe der entsprechenden Erwägungen kann verzichtet werden.