Weiter wurde der Strafkläger mittels physischer Gewalt in der Sauna festgehalten. Die Art und Weise der Herbeiführung ist straferhöhend zu berücksichtigen, jedoch bewegt sich die objektive Tatschwere angesichts des weiten Strafrahmens bis zu 5 Jahren noch im leichten Rahmen. Die Kammer veranschlagt dafür eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten.