18 Tatbestand der versuchten räuberischen Erpressung nach Art. 156 Ziff. 3 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB zusammengefasst würden (DONATSCH, a.a.O., S. 479). Eine entsprechende Subsumtion kann jedoch bei geltendem Verschlechterungsverbot und mangels eines Würdigungsvorbehalts nicht geprüft werden. Da Art. 156 Ziff. 3 StGB, der prima vista erfüllt sein dürfte, auch eine Katalogtat für eine obligatorische Landesverweisung darstellt (und mithin eine schärfere Mindeststrafandrohung aufweist als die Art.