17 seits Mittel zu einer weiteren Nötigung, ist Realkonkurrenz möglich, sofern nicht ein qualifizierter Tatbestand erfüllt ist (HURTADO POZO, Droit pénal - Partie spéciale, 2009, S. 779, N 2592 mit weiteren Hinweisen). Ein allfällig erfüllter qualifizierter Tatbestand, wie beispielsweise Raub (Art. 140 StGB), Vergewaltigung (Art. 190 StGB) oder Erpressung (Art.