11. Konkurrenz zwischen Freiheitsberaubung (Ziff. 2. AKS) und Nötigung (Ziff. 3. AKS) Der Beschuldigte wurde in erster Instanz rechtskräftig wegen Nötigung verurteilt. Zu prüfen bleiben die Konkurrenzen zwischen den beiden Tatbeständen. 11.1 Rechtliche Grundlagen Nötigung gemäss Art. 181 StGB ist grundsätzlich subsidiär zu den übrigen Delikten gegen die Freiheit, so unter anderem zur Freiheitsberaubung nach Art. 183 StGB (TRECHSEL/MONA, in: Trechsel/Pieth [Hrsg.], Praxiskommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4. Auflage, Art. 183 N 18). Die Nötigung wird durch Art.