Der Beschuldigte, der den Strafkläger für diesen überraschend und gegen seinen Willen in die Sauna gestossen hatte und diesen mit zwei Mittätern dort abwechslungsweise festhielt, musste aufgrund der gesamten Umstände wissen, dass der Strafkläger gegen seinen Willen und unrechtmässig in der Sauna festgehalten wurde. Der Beschuldigte forderte denn auch den Strafkläger zur Übergabe des Clubs und zum Unterschreiben des Vertrages auf, ansonsten er nicht aus der Sauna kommen werde. Erst als sich der Strafkläger zur Unterschrift bereit erklärte, wurde er aus der Sauna gelassen.