Erst, nachdem er sich bereit erklärt hatte, «alles zu machen, was der Beschuldigte wollte», insbesondere «das Papier zu unterschreiben», wurde er aus der Sauna gelassen. Der Strafkläger befand sich während ca. 20 Minuten gegen seinen Willen in der Sauna. Damit wurde er unrechtmässig an seiner körperlichen Bewegungsfreiheit gehindert. Ihm war es aufgrund der physischen Gewalt (Festhalten und gegen die Saunabank Drücken, auf ihn Sitzen), aufgrund des Zusperrens der Saunatüre sowie aufgrund des Aufheizens der Sauna nicht möglich, selbstbestimmt die Sauna zu verlassen.