10.2 Subsumtion Die Beweiswürdigung hat ergeben, dass der Beschuldigte den Strafkläger in die Sauna stiess und ihn anschliessend zusammen mit zwei Mittätern in der Sauna festhielt, indem sie sich abwechslungsweise auf ihn setzten. Weiter wurde der Strafkläger durch den Beschuldigten und die beiden Mittäter gegen die Saunabank