Er liess sich dann die Vereinbarung in zweifacher Ausführung von einer Frau bringen und der Strafkläger unterschrieb die Vereinbarung. Danach liess man den Strafkläger aus dem Club gehen. Anschliessend suchte der Strafkläger direkt die Polizei auf und erstattete Anzeige. III. Rechtliche Würdigung 10. Freiheitsberaubung (Ziff. 2. AKS) 10.1 Rechtliche Grundlagen Betreffend den objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 183 Ziff. 1 StGB wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. II.2.1. des