Der Beschuldigte forderte den Strafkläger zur Übergabe des Clubs und zum Unterschreiben des Vertrages auf, ansonsten er nicht aus der Sauna kommen bzw. «im Puff sterben» werde. Als der Strafkläger mitteilte, dass er «alles machen werde, was sie wollten» und er das Papier unterschreiben werde, liessen ihn die drei aus der Sauna. Dort liess sich der Beschuldigte von einer der im Club anwesenden Frauen einen Laptop bringen, wo er die Vereinbarung auf pag. 59 aufsetzte und per WiFi druckte. Er liess sich dann die Vereinbarung in zweifacher Ausführung von einer Frau bringen und der Strafkläger unterschrieb die Vereinbarung.