Mit diesen erwartete der Beschuldigte den Strafkläger und stiess ihn bei seiner Rückkehr in den «Keller» bzw. Abstellraum, wo sich die beiden Kollegen des Beschuldigten befanden. Dort kam es zu einer Auseinandersetzung, bei der sich die Beteiligten gegenseitig kratzten und stiessen. Der Strafkläger wurde dabei durch ein Drücken der Hände hinter dem Rücken bzw. mittels eines «Security-Festhaltegriffes» festgehalten. Der Beschuldigte packte in der Folge den Strafkläger am Kragen der Jacke und stiess ihn in die Sauna.