Der Vorgang, der zum Abbrechen des Holzstücks in der Sauna führte (vgl. Fotodokumentation auf pag. 49), lässt sich nach Ansicht der Kammer nicht konkret rekonstruieren. Es versteht sich, dass der Strafkläger, der im dynamischen Geschehen in der kleinräumigen Sauna von drei Männern festgehalten und bearbeitet wurde, das Abbrechen nicht im Detail wahrgenommen hat und wiedergeben kann. Seine in diesem Punkt eher pauschalen Aussagen (vgl. pag. 53, Z. 131; pag. 64, Z. 155) erscheinen daher stimmig. Entscheidend ist einzig, dass das Abbrechen einer Saunabank im Rahmen der beschriebenen Auseinandersetzung absolut plausibel erscheint.