484, Z. 33). Gestützt auf die stimmigen Angaben des Strafklägers und in dubio pro reo wird somit von einer Zeitdauer von 20 Minuten ausgegangen, während der er in der Sauna festgehalten und diese aufgeheizt wurde. Eine darüber hinausgehende Dauer liesse sich nicht jenseits berechtigter Zweifel erstellen. Der Vorgang, der zum Abbrechen des Holzstücks in der Sauna führte (vgl. Fotodokumentation auf pag. 49), lässt sich nach Ansicht der Kammer nicht konkret rekonstruieren.