Mit dem Beschuldigten hatte der Strafkläger schon kurz nach dessen Aufnahme der Arbeitstätigkeit als Geschäftsführers des Clubs Probleme wegen der Abrechnung bzw. der Finanzen. Auch beachtete der Beschuldigte das Rauchverbot nicht, was zu einer aktenkundigen Polizeianzeige am 19. Januar 2019 und zu einer weiteren Intervention am 23. März 2019 führte, wobei der Strafkläger letzteres durch eine Prostituierte erfahren haben will. Bei dieser Ausgangslage hätte er kaum Interesse gehabt, die Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten zu vertiefen oder diesem das Mietverhältnis abzutreten.