also wie es zur Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten gekommen ist, dass es Anzeigen wegen Rauchens im Club und wegen finanzieller Diskussionen zwischen ihm und dem Beschuldigten gab sowie dass er am 9. April 2019 zusammen mit G.________ die Gemeinde und danach das Regierungsstatthalteramt Emmental zwecks Rückzugs der Gastgewerbebewilligung aufgesucht hat (vgl. dazu die Ausführungen in E. 9.2 oben). Auch seine Aussage, dass er davon ausgegangen sei, dass der Beschuldigte selber Inhaber der Prostitutionsbewilligung sei (pag. 52, Z. 97 f.; pag. 53, Z. 114 f.;