369, Z. 14 ff.). Weiter stützen die Feststellungen der Polizei, dass die Sauna zum Zeitpunkt der Kontrolle der Polizei am 10. April 2019 um 17.20 Uhr noch warm gewesen sei und ein frisch abgebrochenes Holzstück darin gesichtet wurde (Anzeigerapport vom 14.09.2019: pag. 14 f. «Angetroffene Situation»; Fotodokumentation: pag. 49), die Aussagen des Strafklägers. Als zutreffend erwiesen sich auch die Angaben des Strafklägers zum Vorwurf der Nötigung. Wenn auch oberinstanzlich nicht mehr bestritten, lässt sich festhalten, dass der Strafkläger von Anfang an wahrheitsgemäss aussagte, er sei zum Unterzeichnen einer Vereinbarung mit dem Beschuldigten gezwungen worden. Es ist für die Kammer