9 Z. 266 f.). Zudem hätte sich der Strafkläger wohl auch als Zivilkläger gestellt, wenn er – wie seitens der Verteidigung im erstinstanzlichen Parteivortrag geltend gemacht (pag. 378) – den Vorfall erfunden hätte, um daraus finanziellen Profit zu schlagen. In seinen Aussagen sind zwar Ansätze von Dramatisierung erkennbar. So erscheint seine Angabe vor der Vorinstanz rund 2.5 Jahre nach dem Vorfall, wonach es «ein Horror-Tag» und «brutal, brutal, brutal» gewesen sei (pag. 368, Z. 27), mit Blick auf die Vorwürfe und die seither verstrichene Zeit etwas übertrieben.