Emmental vom 9. April 2019 mit sofortiger Auflösung der vorgenannten Betriebsbewilligung per 9. April 2019 (pag. 25). Weiter liegen die Betriebsbewilligung zur Führung eines prostitutionsgewerblichen Betriebs für den Cabarat Club F.________ in D.________, gültig ab 1. Februar 2019, lautend auf I.________ (pag. 23) sowie das Schreiben des RSTA Emmental vom 15. Mai 2019 mit sofortiger Auflösung der vorgenannten Betriebsbewilligung per 15. Mai 2019 (pag. 22) vor. Auch finden sich in den Akten eine «Wegzugsaufforderung» und ein Hausverbot des Strafklägers gegenüber dem Beschuldigten vom 25. April 2019 (pag. 30) und vom 29. April 2019 (pag.