9. Beweiswürdigung der Kammer Nachfolgend werden die verfügbaren Beweismittel und die von der Vorinstanz zutreffend hergeleitete Vorgeschichte zum strittigen Vorwurf dargelegt. Anschliessend wird das Aussageverhalten der Parteien gewürdigt, der strittige Vorwurf untersucht und der massgebliche Sachverhalt erstellt. 9.1 Verfügbare Beweismittel Der Kammer liegen in Bezug auf den Vorwurf der Freiheitsberaubung zunächst die folgenden Beweismittel vor: Der Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 14. September 2019 (pag. 11 ff.) und (in Bezug auf die Vorgeschichte) ein Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 11. März 2019 (pag.