3. AKS) mehr beantragt. Der Beschuldigte bestritt hingegen, den Strafkläger mithilfe zweier unbekannter Mittäter in den Lagerraum/Keller des Clubs bugsiert, in die Sauna gestossen, auf eine Holzbank gedrückt und ihn dort während rund 30 Minuten festgehalten zu haben, um ihn zum Unterzeichnen der Übernahmevereinbarung zu bringen. Diese Vorwürfe sind in der nachfolgenden Beweiswürdigung zu untersuchen.