In der Folge hielten der Beschuldigte sowie dessen unbekannte Mittäter C.________ gegen dessen Willen unrechtmässig in der Sauna fest, indem er diesen, abwechslungsweise mit seinen Mittätern, auf die Sauna-Bank drückte, wodurch das Holz brach und C.________ festgeklemmt wurde. Aufgrund dieses Umstands sowie dadurch, dass er vom Beschuldigten oder den beiden unbekannten Mittätern jeweils nach unten auf die Sauna-Bank gedrückt wurde bzw. einer auf ihn sass («drufghocket»), konnte sich C.________, obwohl er sich wehrte und kratzte, nicht bewegen und nicht befreien. Während