7. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziff. 2. der Anklageschrift Freiheitsberaubung zum Nachteil des Strafklägers, begangen am 10. April 2019 in D.________, durch folgendes Vorgehen vorgeworfen (pag. 327): indem der Beschuldigte, nachdem er C.________ in den Lagerraum/Keller gestossen hatte […], ihn anschliessend unter Gewaltanwendung in die Sauna gleich daneben stiess und ihn dort auf das Holz/die Saunabank drückte.