2. Berufung Dagegen liess der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Dr. B.________, unmittelbar nach der mündlichen Urteilseröffnung zu Handen des Protokolls eine Berufungsanmeldung vermerken (pag. 380). Mit Schreiben vom 30. September 2021 reichte er zudem eine schriftliche Berufungsanmeldung nach (pag. 390). Mit Eingabe vom 16. Februar 2022 folgte die frist- und formgerechte Berufungserklärung seitens des Beschuldigten (pag. 444 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Schreiben vom 24. Februar 2022 ihren Verzicht auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren mit (pag. 451 f.).