8. Die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers 8 K.________ wird teilweise gutgeheissen. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO zur Bezahlung von CHF 53'414.85 an den Straf- und Zivilkläger 8 K.________ verurteilt. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 9. Die Zivilklage der Zivilklägerin 1 L.________ wird teilweise gutgeheissen. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO zur Bezahlung von CHF 4'178.70 an die Zivilklägerin 1 L.________ verurteilt. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen.