6. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin 6 I.________ wird teilweise gutgeheissen. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO zur Bezahlung von CHF 1'642.58 an die Straf- und Zivilklägerin 6 I.________ verurteilt. Soweit weitergehend wird die Zivilklage abgewiesen. 7. Die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers 7 J.________ wird teilweise gutgeheissen. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO zur Bezahlung von CHF 739.93 an den Straf- und Zivilkläger 7 J.________ verurteilt. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen.