2. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin 2 AG.________ wird teilweise gutgeheissen. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO zur Bezahlung von CHF 19'317.64 an die Straf- und Zivilklägerin 2 AG.________ verurteilt. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 3. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin 3 E.________ wird teilweise gutgeheissen. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO zur Bezahlung von CHF 24'662.18 an die Straf- und Zivilklägerin 3 E.________ verurteilt. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen.