1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, angeblich mehrfach begangen im Zeitraum von ca. Mai 2006 bis am 2. September 2006 in P.________(Ort) eingestellt wurde, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt wurde: