Der Beschuldigte gab an, er habe mit den Retrozessionen gewisse Investitionen getätigt. Sie hätten im Haus umgebaut, einfach für was man das Geld halt so brauche (pag. 05 001 028, Z. 96; pag. 05 001 029, Z. 129 f.). Einem Kreditantrag vom 13. Mai 2009 lässt sich entnehmen, dass für die sich damals noch im Miteigentum des Beschuldigten befindlichen Liegenschaft CHF 200'000.00 für Umbaukosten verwendet worden waren, wobei CHF 165'000.00 aus Eigenkapital stammten (pag. 07 062 014 ff.). Weiter ist aktenkundig, dass der Beschuldigte im Jahre 2010 den BVG-Vorbezug in Höhe von CHF 93'000.00 vollständig zurückzahlte (pag.