CHF 50.00 zu streichen. Gesamthaft resultiert ein zu vergütender Zeitaufwand von 20.33 Stunden, was nicht zuletzt beim Vergleich mit dem Zeitaufwand im erstinstanzlichen Verfahren angemessen erscheint. Die übrigen Auslagen (mit Ausnahme des Reisezuschlags vom 15. September 2023) werden aus der Honorarnote übernommen. Die pauschal geltend gemachten Auslagen im Umfang von 3% des Honorars werden entsprechend dem gekürzten Honorar berechnet. Die Berechnung ergibt sich im Weiteren aus dem Dispositiv.