Nach konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts lässt sich eine erhöhte Strafempfindlichkeit nur bei aussergewöhnlichen Umständen bejahen (statt vieler Urteil des Bundesgerichts 6B_1053/2018 vom 26. Februar 2019 E. 3.4 mit Hinweisen). Der Beschuldigte ist gesund (pag. 19 001). Die beiden ältesten Kinder des Beschuldigten wohnen bei ihm, jedoch ist die älteste Tochter erwachsen und in Ausbildung zur EJ.________ (Beruf) (pag. 19 031, Z. 15 und Z. 18), auch der Sohn ist mittlerweile DL.________ Jahre alt und hat eine Lehre begonnen (pag. 19 031, Z. 21). Das jüngste Kind ist DM.________ Jahre alt und lebt teilweise bei der Mutter.