Aber diese Aussage bezog sich auf die Geschäfte im Allgemeinen; so sagte der Beschuldigte ebenfalls, man müsse sehen, dass die Kunden bspw. im 2006 sehr viel Geld verdient hätten, da sei alles «pico bello» gewesen und niemand habe etwas von den Retrozessionen gesagt. Man habe nicht einmal Danke gesagt (vgl. pag. 19 028, Z. 25 ff.). Diese Umstände sind ebenfalls neutral zu werten. Nach konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts lässt sich eine erhöhte Strafempfindlichkeit nur bei aussergewöhnlichen Umständen bejahen (statt vieler Urteil des Bundesgerichts 6B_1053/2018 vom 26. Februar 2019 E. 3.4 mit Hinweisen).