17. Täterkomponenten Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen kann grundsätzlich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 870 ff., S. 258 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Das Scheidungsverfahren ist nach wie vor nicht abgeschlossen (pag. 19 017, Z. 29). Die jüngste Tochter lebt zu 70% (Jahrgang DH.________ [pag. 19 003]) und die beiden ältesten Kinder (Jahrgänge DI.________ und EK.________ [pag. 19 003]) Vollzeit beim Beschuldigten (pag. 19 001). Ebenfalls ist der Beschuldigte als EI.________ (Funktion) für die Gesellschaften CM.________(AG), DK.________(GmbH) und die CK.