Wie hiervor ausgeführt, wären zur Einsatzstrafe von 35 Monaten die verschuldensangemessenen Strafen für die 53 weiteren Delikte zu asperieren. Auch bei den übrigen Kundinnen und Kunden wirkt sich verschuldenserhöhend aus, dass der Beschuldigte das besondere Vertrauensverhältnis zu seinen teils langjährigen und älteren Kundinnen und Kunden sowie auch zu Freunden ausnutzte. Teilweise dürfte er um die angespannten finanziellen Verhältnisse seiner Kundinnen und Kunden gewusst haben, gaben doch einige an, ihm ihr Erspartes oder ihre Altersvorsorge anvertraut zu haben.