16. Gesamtfreiheitsstrafe 16.1 Einsatzstrafe für die qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil von AL.________ 16.1.1 Objektive Tatschwere Das Ausmass der Verletzung des geschützten Rechtsguts – der wirtschaftliche Wert fremden Vermögens (NIGGLI, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N. 9 zu Art. 158 StGB) – bestimmt sich beim Tatbestand der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung in wesentlichem Masse anhand des Schadensbetrags sowie der Bereicherung.