15. Wahl der Strafart, Methodik, Strafrahmen und schwerste Straftat Die qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Die Kammer erachtet mit der Generalstaatsanwaltschaft (E. I.4.2 hiervor) vorliegend nur eine Freiheitsstrafe als angemessen. Der Beschuldigte verübte während rund 10 Jahren in hoher Kadenz zahlreiche Straftaten bei einer Vielzahl von Geschädigten und teilweise hohen Deliktsbeträgen. Bei diesem Verhalten ist klar, dass aus spezialpräventiver Sicht für jede Straftat eine Freiheitsstrafe erforderlich ist.