104 zumal die Rechenschaftspflicht diese begründe. Eine rechtsgültige Einwilligung auf die Ausrichtung der Retrozessionen müsse vor Erfüllung des Tatbestands vorliegen (vgl. die Ausführungen im oberinstanzlichen Parteivortrag [pag. 19 040]). Auch in Bezug auf U.________ hat das Beweisergebnis gezeigt, dass dieser vom Beschuldigten nicht darüber aufgeklärt wurde, was Retrozessionen sind, wie hoch diese ausfallen sowie, dass eigentlich er Anspruch auf die Retrozessionen gehabt hätte. Der Beschuldigte hat U.____